Mit großer Mehrheit folgte die Vollversammlung des ZdK einem entsprechenden Antrag aus den eigenen Reihen. Die Vollversammlung lobte das deutsche Lieferkettengesetz vom 11. Juni 2021 als „Paradigmenwechsel“. Das deutsche Gesetz habe das Potenzial „zum Schutz von Umwelt und Menschenrechten entlang von Lieferketten beizutragen“. Gleichzeitig greife das deutsche Gesetz aber immer noch zu kurz. Zu bemängeln seien insbesondere fehlende Klagemöglichkeiten für Betroffene.
Ein EU-Lieferkettengesetz könne nun „bestehende nationale Gesetzgebungen schärfen und so einen wichtigen Beitrag für eine verantwortungsvoll gestaltete Globalisierung leisten“.
Die Vollversammlung des ZdK hatte die Bundesregierung bereits im November 2019 dazu aufgefordert, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, in dem Unternehmen verpflichtet werden, auch im Ausland Menschenrechte und Umweltstandards zu achten. Im November 2020 wurde diese Forderung durch die Vollversammlung bekräftigt.
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