Diese hatte im Gesetzgebungsverfahren zum Wehrrechtsänderungsgesetz 2007 vorgetragen, dass "Bachelor- und Masterstudium wehrpflichtrechtlich als zusammenhängende Ausbildungsabschnitte zu bewerten" sind. "Daher erfolgt auf (erneuten) Antrag nach Absolvierung des Bachelorstudienganges eine Zurückstellung bis zum Erreichen des Masterabschlusses." heißt es in der von der Bundesregierung formulierten Gesetzesbegründung (Seite 47, Bundesrat - Drucksache 226/07), die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel Ende März 2007 dem Bundesrat übersandte.
Mit dieser Definition wies die Bundesregierung Forderungen zurück, eine entsprechende Formulierung im Wehrpflicht- und Zivildienstgesetz aufzunehmen. Wie wenig die Zusicherung der Bundesregierung wert ist, zeigt das jetzige Verhalten des Jugendministeriums. Zu Recht hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 11.5.2007 (Bundesratsdrucksache 226/07 , Seite 4) ausgeführt:
"Darüber hinaus sollen, wie in der Gesetzesbegründung (S. 47) ausgeführt, Bachelor-/ Masterstudiengänge dann als zusammenhängender Ausbildungsabschnitt behandelt werden, ... wenn sie fachlich aufeinander aufbauen (so genannte konsekutive Modelle) und der Masterstudiengang zeitlich unmittelbar nach Abschluss des Bachelorstudiengangs begonnen wird. Daher soll in solchen Fällen auf erneuten Antrag eine Zurückstellung bis zum Erreichen des Masterabschlusses erfolgen. Dieser Ansatz ist grundsätzlich zu begrüßen. Er sollte jedoch ... aus Gründen der Rechtssicherheit Eingang in den Gesetzestext finden.."
Die Zentralstelle KDV hat in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf ebenfalls darauf hingewiesen, dass eine eindeutige Klärung im Gesetz nötig ist, um Rechtssicherheit zu schaffen.
Die Zentralstelle KDV fordert das Jugendministerium auf, sofort zu der den Bundesländern mitgeteilten Rechtsauffassung zurückzukehren und Studenten nicht aus dem durchgehendem Studium bis zum Masterabschluss einzuberufen.