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BGH: Ansprüche auf Schadensersatz gegen Facebook-Mutterkonzern Meta

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung (Az. VI ZR 10/24) vom 18. November 2024 festgestellt, dass der reine Kontrollverlust über persönliche Daten bereits einen immateriellen Schaden darstellt, der unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fällt. Diese Entscheidung stärkt die Rechte der im Kontext des Facebook-Datenleck und vereinfacht die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

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Facebook-Datenleck: BGH stellt Ansprüche der Verbraucher auf Schadensersatz in Aussicht

Der Bundesgerichtshof (BGH) deutet an, dass Betroffene des Facebook-Datenlecks von 2021 auf Schadensersatz hoffen dürfen. In einer ersten mündlichen Verhandlung am 11. November 2024 stellte der BGH klar, dass der Verlust der Kontrolle über persönliche Daten einen immateriellen Schaden nach der DSGVO darstellt.

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Neu Leitentscheidungsverfahren: BGH verhandelt am 11. November 2024 über Facebook-Datenleck

Am 11. November 2024 wird sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Facebook-Datenleck unter Anwendung des neuen Leitentscheidungsverfahrens befassen, um grundlegende Rechtsfragen für viele betroffene Einzelklagen zu klären (Az.: VI ZR 10/24). Im Zentrum steht die Prüfung, ob Facebook bzw. Meta gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen hat.

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Facebook will laut Bericht Datenleck-Verfahren am BGH wegkaufen

Der Bundesgerichtshof (BGH) plant, am 11. November 2024 in zwei Verfahren die Ansprüche von betroffenen Facebook-Nutzern im Datenleckskandal zu prüfen (Az.: VI ZR 10/24 und VI ZR 186/24). Der Facebook-Mutterkonzern Meta versucht laut Stiftung Warentest, die Verhandlungen zu vermeiden, indem er zwei Klägern Geldbeträge bis zu 2000 Euro für die Zurücknahme ihrer Klagen angeboten hat.

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(R)echt alltagstauglich

Diese Situation kennen wir wirklich Alle: Auf der Suche nach einer Parkgelegenheit vor einem größeren Supermarkt geht es oft eng zu. Es treffen viele Fahrzeuge aus zahlreichen Richtungen aufeinander. Kommt es dabei zu einer Kollision, ist meist Streit vorprogrammiert. Wer hat Vorfahrt, gilt „rechts-vor-links“ und wer muss dementsprechend den Schaden übernehmen? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 22.11.2022 nun einiges klargestellt.

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