Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Anordnungen der Stadt Berlin
- Die Kontaktbeschränkungen fallen unter weiterer Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln weg. - Fahrgäste, die in öffentlichen Verkehrsmitteln gegen die Maskenpflicht verstoßen, müssen mit einem Bußgeld zwischen 50 Euro bis 500 Euro bei mehrfachem Verstoß rechnen. - Ab 1. August dürfen 500 Personen unter Einhaltung des Mindestabstandes und dem Tragen eines Mundschutzes in Innenräumen an Versammlungen und Feiern teilnehmen.