Facebook-Datenleck: BGH stellt Ansprüche der Verbraucher auf Schadensersatz in Aussicht
Der Bundesgerichtshof (BGH) deutet an, dass Betroffene des Facebook-Datenlecks von 2021 auf Schadensersatz hoffen dürfen. In einer ersten mündlichen Verhandlung am 11. November 2024 stellte der BGH klar, dass der Verlust der Kontrolle über persönliche Daten einen immateriellen Schaden nach der DSGVO darstellt.