Kategorie: Alle News

BGH: Ansprüche auf Schadensersatz gegen Facebook-Mutterkonzern Meta

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung (Az. VI ZR 10/24) vom 18. November 2024 festgestellt, dass der reine Kontrollverlust über persönliche Daten bereits einen immateriellen Schaden darstellt, der unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fällt. Diese Entscheidung stärkt die Rechte der im Kontext des Facebook-Datenleck und vereinfacht die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

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Facebook-Datenleck: BGH stellt Ansprüche der Verbraucher auf Schadensersatz in Aussicht

Der Bundesgerichtshof (BGH) deutet an, dass Betroffene des Facebook-Datenlecks von 2021 auf Schadensersatz hoffen dürfen. In einer ersten mündlichen Verhandlung am 11. November 2024 stellte der BGH klar, dass der Verlust der Kontrolle über persönliche Daten einen immateriellen Schaden nach der DSGVO darstellt.

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Neu Leitentscheidungsverfahren: BGH verhandelt am 11. November 2024 über Facebook-Datenleck

Am 11. November 2024 wird sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Facebook-Datenleck unter Anwendung des neuen Leitentscheidungsverfahrens befassen, um grundlegende Rechtsfragen für viele betroffene Einzelklagen zu klären (Az.: VI ZR 10/24). Im Zentrum steht die Prüfung, ob Facebook bzw. Meta gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen hat.

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