BGH: Ansprüche auf Schadensersatz gegen Facebook-Mutterkonzern Meta
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung (Az. VI ZR 10/24) vom 18. November 2024 festgestellt, dass der reine Kontrollverlust über persönliche Daten bereits einen immateriellen Schaden darstellt, der unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fällt. Diese Entscheidung stärkt die Rechte der im Kontext des Facebook-Datenleck und vereinfacht die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.