KfW-Heizungsförderung: Erste Antragsteller können ab sofort ihre Zuschüsse abrufen
Es gibt neues in der KfW-Heizförderung! Bisher konnten nur Förderanträge gestellt werden. Ab sofort können selbstnutzende Einfamilienhausbesitzer nun auch die Auszahlung ihren Zuschuss veranlassen. Damit stellt die KfW einen digitalen, weitestgehend automatisierten Online-Prozess für die Beantragung, Zusage, Nachweiseinreichung und Prüfung in der Heizungsförderung für die erste Antragstellergruppe bereit.