Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick - Handbremse vergessen – Postzusteller muss zahlen
Sichert ein Postzusteller seinen Transporter auf einer abschüssigen Straße nicht zweifach durch Handbremse und Gangeinlegen, haftet er dem Arbeitgeber wegen grober Fahrlässigkeit für den entstandenen Schaden, wenn das Fahrzeug dadurch wegrollt. Dies hat nach Auskunft der ARAG das Arbeitsgericht Siegburg entschieden (Az.: 1 Ca 1225/18).