SGB II nach der Einführung des neuen Bürgergelds
Das SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende - erfährt mit dem neu geschaffenen Bürgergeld zum 1. Januar 2023 eine grundlegende Reform. Nachhaltige Arbeitsmarktintegration durch mehr und bessere Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten erhält eine größere Bedeutung und das Grundbedürfnis Wohnen und der Erhalt des bisherigen Lebensumfelds werden betont. 17 Jahre nach Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden damit zentrale Webfehler des ursprünglichen Gesetzes beseitigt.