Von der KfW-Heizungsförderung profitieren auch Vermieter und Unternehmen
Seit Anfang September 2024 sind auch Vermieter und Unternehmen berechtigt einen Antrag auf die KfW-Heizungsförderung für ihre Immobilien zu stellen. Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung in Höhe von 30 % und gegebenenfalls einer oder mehreren Bonusförderungen wie den Effizienzbonus (plus 5%) für bestimmte Wärmepumpen oder den Emissionsminderungszuschlag (plus 2.500 €) für bestimmte Biomasseheizung zusammen.