Grundsteuer-Reform: Das müssen Landwirte wissen
Die neuen Grundsteuermessbeträge werden dann auf den 01.01.2025 festgesetzt, da diese ab dem Jahr 2025 für die Grundsteuer zugrunde zu legen sind. Dafür werden grundsätzlich bundesweit alle Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber eine Steuererklärung abgeben müssen. Zumeist besteht die Möglichkeit eine elektronischen Abgabe.