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SGB II nach der Einführung des neuen Bürgergelds

Das SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende - erfährt mit dem neu geschaffenen Bürgergeld zum 1. Januar 2023 eine grundlegende Reform. Nachhaltige Arbeitsmarktintegration durch mehr und bessere Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten erhält eine größere Bedeutung und das Grundbedürfnis Wohnen und der Erhalt des bisherigen Lebensumfelds werden betont. 17 Jahre nach Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden damit zentrale Webfehler des ursprünglichen Gesetzes beseitigt.

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Wo bleibt die Qualität in den aufsuchenden Erziehungshilfen?

Die SGB VIII-Reform von 2021 erfordert eine verstärkte Qualitätssicherung bei den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Demgegenüber diagnostiziert Marie-Luise Conen Qualitätsdefizite in den ambulanten Erziehungshilfen. Sie zeichnet die Entwicklung der aufsuchenden sozialpädagogischen Familienhilfen und der Aufsuchenden Familientherapie nach und benennt Ursachen für deren Qualitätsverlust.

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SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe nach der Reform durch das KJSG

Am 22. April 2021 hat der Bundestag das KJSG verabschiedet und der Bundesrat hat am 7. Mai 2021 zugestimmt. Damit wurde der langjährige Reformprozess des Kinder- und Jugendhilferechts abgeschlossen. Ziel des Gesetzes ist, die Teilhabe und Chancengerechtigkeit von jungen Menschen zu stärken, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben.

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SGB II nach der Einführung des neuen Bürgergelds

Das SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende – erfährt mit dem neu geschaffenen Bürgergeld zum 1. Januar 2023 eine grundlegende Reform. Wie bereits die anderen Titel der erfolgreichen Reihe bietet auch dieser Band eine Arbeitshilfe, die es leicht macht, sich schnell einen qualifizierten, umfassenden Überblick über die Neuerungen zu verschaffen: In dem vorliegenden Band sind alle Änderungen des SGB II zum 1.1.2023 bzw. 1.7.2023 farblich hervorgehoben.

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SGB II u.a. Gesetze nach der Einführung des neuen Bürgergelds

Das SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende – erfährt mit dem neu geschaffenen Bürgergeld zum 1. Januar 2023 eine grundlegende Reform. Nachhaltige Arbeitsmarktintegration durch mehr und bessere Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten erhält eine größere Bedeutung und das Grundbedürfnis Wohnen und der Erhalt des bisherigen Lebensumfelds werden betont.

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