Präsident des Bayerischen Landesamts für Steuern Volker Freund informiert zur Grundsteuerreform
Die Finanzverwaltung des Freistaates Bayern hat auf den 1. Januar 2022 (Hauptfeststellungszeitpunkt) die Grundsteueräquivalenzbeträge für Grundstücke sowie den Grundsteuerwert für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft festzustellen.