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BGH: Ansprüche auf Schadensersatz gegen Facebook-Mutterkonzern Meta

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung (Az. VI ZR 10/24) vom 18. November 2024 festgestellt, dass der reine Kontrollverlust über persönliche Daten bereits einen immateriellen Schaden darstellt, der unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fällt. Diese Entscheidung stärkt die Rechte der im Kontext des Facebook-Datenleck und vereinfacht die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

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Neu Leitentscheidungsverfahren: BGH verhandelt am 11. November 2024 über Facebook-Datenleck

Am 11. November 2024 wird sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Facebook-Datenleck unter Anwendung des neuen Leitentscheidungsverfahrens befassen, um grundlegende Rechtsfragen für viele betroffene Einzelklagen zu klären (Az.: VI ZR 10/24). Im Zentrum steht die Prüfung, ob Facebook bzw. Meta gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen hat.

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Facebook will laut Bericht Datenleck-Verfahren am BGH wegkaufen

Der Bundesgerichtshof (BGH) plant, am 11. November 2024 in zwei Verfahren die Ansprüche von betroffenen Facebook-Nutzern im Datenleckskandal zu prüfen (Az.: VI ZR 10/24 und VI ZR 186/24). Der Facebook-Mutterkonzern Meta versucht laut Stiftung Warentest, die Verhandlungen zu vermeiden, indem er zwei Klägern Geldbeträge bis zu 2000 Euro für die Zurücknahme ihrer Klagen angeboten hat.

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