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Rückzahlung der Corona-Soforthilfe am VG Karlsruhe abgewendet

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat ein weiteres positives Urteil erstritten, diesmal gegen die Rückforderung von Corona-Soforthilfe durch die Landeskreditbank Baden-Württemberg. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hob am 11. Oktober 2024 mit dem Urteil (Az.: 14 K 2955/23) den Widerrufs- und Erstattungsbescheid sowie den Widerspruchsbescheid der Bank auf.

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VG Stuttgart sagt klar: Corona-Soforthilfe muss nicht zurückgezahlt werden

Unternehmen und Selbstständige in Baden-Württemberg, die zur Rückzahlung von Corona-Soforthilfen aufgefordert wurden, können aufatmen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 24. September 2024 den Widerruf- und Erstattungsbescheid sowie den Widerspruchsbescheid der Landeskreditbank Baden-Württemberg aufgehoben (Az.: 5 K 7121/23). Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat das Urteil erstritten.

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