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BGH: Ansprüche auf Schadensersatz gegen Facebook-Mutterkonzern Meta

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung (Az. VI ZR 10/24) vom 18. November 2024 festgestellt, dass der reine Kontrollverlust über persönliche Daten bereits einen immateriellen Schaden darstellt, der unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fällt. Diese Entscheidung stärkt die Rechte der im Kontext des Facebook-Datenleck und vereinfacht die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

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Neu Leitentscheidungsverfahren: BGH verhandelt am 11. November 2024 über Facebook-Datenleck

Am 11. November 2024 wird sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Facebook-Datenleck unter Anwendung des neuen Leitentscheidungsverfahrens befassen, um grundlegende Rechtsfragen für viele betroffene Einzelklagen zu klären (Az.: VI ZR 10/24). Im Zentrum steht die Prüfung, ob Facebook bzw. Meta gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen hat.

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