Vergaberecht in der Praxis Sozialer Arbeit
Vergaberechtliche Vorgaben sollen Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Qualität bei der Auftragsvergabe sicherstellen. Bei der Erbringung sozialer Dienstleistungen wird aber befürchtet, dass die Anwendung des Vergaberechts den Prinzipien Sozialer Arbeit zuwiderläuft: