Einmalzahlungen für Rehakliniken wegen gestiegener Energiekosten
Rehakliniken erhalten einen Zuschuss aus dem "Hilfsfonds für soziale Dienstleister" des Bundes, um die gestiegenen Energiekosten zu stemmen. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt dieser Fonds eine Ergänzung zur Einmalzahlung im Dezember dar. Auf Antrag wird ein einmaliger Zuschuss zu den Energiekosten (Gas, Fernwärme, andere Brennstoffe und Strom) in den Jahren 2022 und 2021 gezahlt