Corona-Soforthilfe: Von Buttlar Rechtsanwälte erstreitet in einem Musterverfahren wegweisendes Urteil
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat am 11. Juli 2024 erste Urteile in mehreren Musterverfahren gegen die L-Bank Baden-Württemberg wegen der Rückforderung von Corona-Soforthilfen verkündet. Die Klagen der Unternehmer und Freiberufler - darunter eine unserer Kanzlei (Az. 14 K 4126/23)- hatten Erfolg, weil das Verwaltungsgericht die Rückforderungen der L-Bank als rechstwidrig eingestuft hat. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, da die Berufung zugelassen wurde.