Schloss- und Landschaftspark Dennenlohe muß zusperren!
Man sollte davon ausgehen daß Spaziergehen nach einem langen Winter mit Corona und Lockdown dem Immunsystem, der Seele und der Gesundheit förderlich ist. Aber dies gilt nur in Gärten der Bayerischen Schlösser- und Seeenverwaltung, die von Steuergeldern finanziert werden. Private Gartenanlagen, wie der 26 ha große Schloss- und Landschaftspark Dennenlohe gelten als "Freizeitpark" und dürfen nicht aufsperren. Das Virus ist - obwohl im Freien -sowieso nie anzutreffen, scheinbar nur hier vertreten...