SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe nach der Reform durch das KJSG
Am 22. April 2021 hat der Bundestag das KJSG verabschiedet und der Bundesrat hat am 7. Mai 2021 zugestimmt.
Am 22. April 2021 hat der Bundestag das KJSG verabschiedet und der Bundesrat hat am 7. Mai 2021 zugestimmt.
Am 22. April 2021 hat der Bundestag das KJSG verabschiedet und der Bundesrat hat am 7. Mai 2021 zugestimmt. Damit wurde der langjährige Reformprozess des Kinder- und Jugendhilferechts abgeschlossen.
Am 22. April 2021 hat der Bundestag das KJSG verabschiedet und der Bundesrat hat am 7. Mai 2021 zugestimmt. Damit wurde der langjährige Reformprozess des Kinder- und Jugendhilferechts abgeschlossen.
Die Neuauflage 2021 enthält den Text des Sozialgesetzbuches Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) mit den Änderungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder.