Kategorie: Alle News

Rehakliniken an Telematik-infrastruktur angebunden

Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, dass auch Rehakliniken an die Telematikinfrastruktur angeschlossen wer-den. Die Ausstattungs- und Betriebskosten sollen den Rehakliniken ab dem 1. Januar 2021 von den Krankenkassen bzw. der gesetzlichen Rentenversicherung erstattet werden. Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) hat das Ziel, neue digitale Angebote im Gesundheitswesen nutzen zu können.

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Onkologische Therapie aus einer Hand bei Paracelsus

Die Paracelsus-Klinik Düsseldorf Golzheim als urologische Fachklinik und die Paracelsus-Klinik am See in Bad Gandersheim als Rehabilitations-einrichtung für onkologische Patienten haben ein gemeinsames Behandlungs-konzept entwickelt. Unter dem Motto „Alles unter einem Dach – Zwei starke Partner für Ihre Genesung“ bieten sie den Tumorpatienten ein individuell auf sie zugeschnittenes Behandlungspaket an und bündeln Kompetenzen.

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Premiumsiegel: 130 Reha-kliniken im Test

Jedes Jahr werden in Deutschlands Rehakliniken rund 2 Millionen Patientinnen und Patienten behandelt (Statistisches Bundesamt 2017). Qualitätskliniken.de stellt erstmals die Qualität in der Rehabilitation vergleichbar und transparent dar. Beteiligte Kliniken stellen auf der überregionalen Plattform Auskünfte zur Verfügung, die weit über gesetzliche Anforderungen der Qualitätssicherung im Bereich der Rehakliniken hinausgehen.

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Sonderbefragung zum Thema Botendienst-Vergütung

Auf Grundlage der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung ist eine Vergütung des Botendienstes öffentlicher Apotheken eingeführt worden, welche bis zum 30. September 2020 befristet ist. Aus diesem Grund erfolgt mittels Einsatzes des webbasierten Umfragepaketes „SurveyMonkey“ eine einmalige Sonderbefragung zum Thema Botendienst in Pandemiezeiten, um Argumente gegenüber der Politik für eine Vergütung des Botendienstes über die Befristung in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung hi

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Empfehlung Hydroxychloroquin-haltiger Arzneimittel aufgehoben

Die am 3. April 2020 durch das BfArM bekanntgegebenen Regelungen und Empfehlungen zur Sicherstellung der Versorgung chronisch Kranker mit Hydroxychloroquin-haltigen Arzneimitteln wurden aufgehoben. Das BfArM hatte im April darüber informiert, dass Hydroxychloroquin-haltige Arzneimittel ambulant nur unter Angabe einer der zugelassenen Indikationen verordnet werden sollten; zudem wurde eine Mengenbeschränkung je Verordnung festgelegt.

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