Rehakliniken an Telematik-infrastruktur angebunden
Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, dass auch Rehakliniken an die Telematikinfrastruktur angeschlossen wer-den. Die Ausstattungs- und Betriebskosten sollen den Rehakliniken ab dem 1. Januar 2021 von den Krankenkassen bzw. der gesetzlichen Rentenversicherung erstattet werden. Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) hat das Ziel, neue digitale Angebote im Gesundheitswesen nutzen zu können.