VG Stuttgart sagt klar: Corona-Soforthilfe muss nicht zurückgezahlt werden
Unternehmen und Selbstständige in Baden-Württemberg, die zur Rückzahlung von Corona-Soforthilfen aufgefordert wurden, können aufatmen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 24. September 2024 den Widerruf- und Erstattungsbescheid sowie den Widerspruchsbescheid der Landeskreditbank Baden-Württemberg aufgehoben (Az.: 5 K 7121/23). Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat das Urteil erstritten.