Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick - Keine privaten Blitzer
Die Übertragung der Verkehrsüberwachung auf private Dienstleister ist nicht rechtens. Daher dürfen auf einer solchen Grundlage auch keine Bußgeldbescheide erlassen werden. ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az.: 2 Ss-OWi 942/19).