Kreditkartenmissbrauch und die Haftungsverteilung Bank - Kunde
Zur Haftungslage bei missbräuchlicher Verwendung Kreditkarte kursieren zum Teil bizarre Ansichten, dabei ist die Gesetzeslage unmissverständlich: § 675 u BGB regelt, dass bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang seitens des Kartenausstellers kein Anspruch auf Zahlung gegen den Kunden besteht. Grundsätzlich ist die kartenemitierende Bank somit dem Kunden zur Erstattung verpflichtet, wenn Dritte, häufig Straftäter, die Karten des Bankkunden verwenden und Gelder unberrechtigt vereinnahmen..