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Rückzahlung der Corona-Soforthilfe am VG Karlsruhe abgewendet

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat ein weiteres positives Urteil erstritten, diesmal gegen die Rückforderung von Corona-Soforthilfe durch die Landeskreditbank Baden-Württemberg. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hob am 11. Oktober 2024 mit dem Urteil (Az.: 14 K 2955/23) den Widerrufs- und Erstattungsbescheid sowie den Widerspruchsbescheid der Bank auf.

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VG Stuttgart sagt klar: Corona-Soforthilfe muss nicht zurückgezahlt werden

Unternehmen und Selbstständige in Baden-Württemberg, die zur Rückzahlung von Corona-Soforthilfen aufgefordert wurden, können aufatmen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 24. September 2024 den Widerruf- und Erstattungsbescheid sowie den Widerspruchsbescheid der Landeskreditbank Baden-Württemberg aufgehoben (Az.: 5 K 7121/23). Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat das Urteil erstritten.

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Strafanzeige gegen den Vorstand der Lufthansa AG wegen des Verdachts der Untreue

Die Lufthansa AG fällt durch die verzögerten Rückzahlungen von stornierten Flugtickets negativ bei den Verbrauchern auf. Auch für Aktionäre kann diese Vorgehensweise negative Folgen haben. Da die Lufthansa-Kunden die Rückzahlung der Ticketpreise erst einklagen müssen, entstehen dem Konzern erhebliche Kosten, die den Gewinn und damit den Aktienkurs negativ beeinflussen könnten.

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