Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick - Kein Hinweis auf fehlende Updates notwendig
Ein Elektronikmarkt muss Kunden nicht auf Sicherheitslücken und fehlende Updates des Betriebssystems der von ihm verkauften Smartphones hinweisen. Das hat laut ARAG das Oberlandesgericht Köln klargestellt (Az.: 6 U 100/19).