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Viele Pollen mehr Corona? - Corona nutzt auch ultrafeine Partikel aus Laserdruckern - Saubere Luft reduziert das Risiko!

Im Innenraum tragen winzig kleine Partikel aus Laserdruckern den Virus durch den Raum von Mensch zu Mensch. Dies konnten chinesische Forscher zu Beginn der Pandemie in Wuhan beobachten. Wir brauchen saubere Luft im Innenraum! Lesen Sie mehr auf nano-Control.org: Corona-Virus Sars-CoV-2 nutzt jeden Transportweg - Saubere Luft in Innenräumen reduziert Risiken signifikant

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#Corona-Virus #Sars-CoV-2 nutzt #Aerosole bei trockener Luft und elektrostatischer Aufladung in Büros

Laserdrucker emittieren 2,34 Mrd. Partikel/Seite Druck (BAM-Studie 2013), ein elektrostatischer Vorgang bei 200 Grad. Ergebnis: sehr trockene Luft! Lesen Sie hierzu Folgendes: Alfred Wiedensohler ist Professor am Leibniz-Institut für Troposphärenforschung (TROPOS) in Leipzig. Er hat herausgefunden, dass sich Coronaviren bei niedriger Luftfeuchtigkeit in Innenräumen stärker ausbreiten. Quelle: 12.01.2021

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Innenraum: Elektrostatisch geladene Laserdruckeremissionen als potentielle Vektoren von COVID-19

COVID-19 hält uns in Atem. Chinesische Forscher stellen fest, dass elektrostatisch aufgeladenen Partikelemissionen aus Laserdruckern, luftgetragene Krankheitserreger an ihrer Oberfläche aufnehmen sowie die Ablagerung in der menschlichen Lunge verstärken können. Nahe unserer Atemzone können sie zu potenziellen Vektoren für die Übertragung von SARS-CoV-2 in Innenräumen werden. Minimieren Sie das Risiko, setzen Sie Filter ein und stellen Sie die Geräte in separate Räume!

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Sonderbefragung zum Thema Botendienst-Vergütung

Auf Grundlage der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung ist eine Vergütung des Botendienstes öffentlicher Apotheken eingeführt worden, welche bis zum 30. September 2020 befristet ist. Aus diesem Grund erfolgt mittels Einsatzes des webbasierten Umfragepaketes „SurveyMonkey“ eine einmalige Sonderbefragung zum Thema Botendienst in Pandemiezeiten, um Argumente gegenüber der Politik für eine Vergütung des Botendienstes über die Befristung in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung hi

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