Partizipation und Selbstbestimmung in einer inklusiven Erziehungshilfe
Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien – mit diesem Ziel stärkt das im Jahr 2021 verabschiedete Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) die Beratungs-, Beschwerde- und Beteiligungsrechte von Adressat*innen in der Kinder- und Jugendhilfe. Gleichzeitig schreibt sich damit erstmals der Begriff der Selbstbestimmung programmatisch in die Zielbestimmung der Kinder- und Jugendhilfe ein.