Rückzahlung der Corona-Soforthilfe am VG Karlsruhe abgewendet
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat ein weiteres positives Urteil erstritten, diesmal gegen die Rückforderung von Corona-Soforthilfe durch die Landeskreditbank Baden-Württemberg. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hob am 11. Oktober 2024 mit dem Urteil (Az.: 14 K 2955/23) den Widerrufs- und Erstattungsbescheid sowie den Widerspruchsbescheid der Bank auf.