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Kategorie: Alle News

Rückzahlung der Corona-Soforthilfe am VG Karlsruhe abgewendet

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat ein weiteres positives Urteil erstritten, diesmal gegen die Rückforderung von Corona-Soforthilfe durch die Landeskreditbank Baden-Württemberg. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hob am 11. Oktober 2024 mit dem Urteil (Az.: 14 K 2955/23) den Widerrufs- und Erstattungsbescheid sowie den Widerspruchsbescheid der Bank auf.

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Brandschutz im Praxismanagement

Heute, am 09. Oktober, ist Brandschutztag. Bereits 1985 hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem Urteil gesagt: "Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss." Wir sollten also alle im privaten und im beruflichen Umfeld achtsam sein. Auch in Arztpraxen und MVZ muss der Brandschutz organisiert werden. Daher ist dies auch eins der Themengebiete in unseren Praxismanagement-Weiterbildungen.

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VG Stuttgart sagt klar: Corona-Soforthilfe muss nicht zurückgezahlt werden

Unternehmen und Selbstständige in Baden-Württemberg, die zur Rückzahlung von Corona-Soforthilfen aufgefordert wurden, können aufatmen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 24. September 2024 den Widerruf- und Erstattungsbescheid sowie den Widerspruchsbescheid der Landeskreditbank Baden-Württemberg aufgehoben (Az.: 5 K 7121/23). Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat das Urteil erstritten.

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Corona-Soforthilfe: Von Buttlar Rechtsanwälte erstreitet in einem Musterverfahren wegweisendes Urteil

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat am 11. Juli 2024 erste Urteile in mehreren Musterverfahren gegen die L-Bank Baden-Württemberg wegen der Rückforderung von Corona-Soforthilfen verkündet. Die Klagen der Unternehmer und Freiberufler - darunter eine unserer Kanzlei (Az. 14 K 4126/23)- hatten Erfolg, weil das Verwaltungsgericht die Rückforderungen der L-Bank als rechstwidrig eingestuft hat. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, da die Berufung zugelassen wurde.

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