SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe nach der Reform durch das KJSG
Am 22. April 2021 hat der Bundestag das KJSG verabschiedet und der Bundesrat hat am 7. Mai 2021 zugestimmt. Damit wurde der langjährige Reformprozess des Kinder- und Jugendhilferechts abgeschlossen. Ziel des Gesetzes ist, die Teilhabe und Chancengerechtigkeit von jungen Menschen zu stärken, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben.