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Von der KfW-Heizungsförderung profitieren auch Vermieter und Unternehmen

Seit Anfang September 2024 sind auch Vermieter und Unternehmen berechtigt einen Antrag auf die KfW-Heizungsförderung für ihre Immobilien zu stellen. Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung in Höhe von 30 % und gegebenenfalls einer oder mehreren Bonusförderungen wie den Effizienzbonus (plus 5%) für bestimmte Wärmepumpen oder den Emissionsminderungszuschlag (plus 2.500 €) für bestimmte Biomasseheizung zusammen.

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Förderstopp im Solarstromprogramm für Elektroautos

Im Solarstromprogramm für Elektroautos ist das Förderbudget nach nicht einmal 24 Stunden komplett vergeben. Anträge können in diesem Jahr nicht mehr gestellt werden. „Das KfW-Programm zeigt, wie wichtig es ist, sich im Vorfeld über Förderungen zu informieren“, so febis Geschäftsführer Martin Kutschka. Photovoltaik und E-Mobilität werden v. A. durch regionale Programme, meist Zuschüsse gefördert. Welche Förderungen es im eigenen Wohnort gibt, zeigt die Fördergeld-Suche für E-Mobilität.

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Neues Zuschussprogramm für private Ladestationen

Das KfW-Programm Solarstrom für Elektroautos startet am 26.9.2023. Die neue staatliche Förderung für eine Ladestation mit PV-Anlage und PV-Speicher steht in den Startlöchern. Den Zuschuss können Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern bei der KfW beantragen, die ein E-Fahrzeug fahren – bis zu 10.200 €. febis unterstützt bei der Fördersuche und beantragt den Umweltbonus für Ihr E-Fahrzeug.

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Badsanierung mit KfW-Zuschuss – die Förderung für 2023 ist wieder geöffnet

Die Zuschüsse im KfW-Programm Barrierereduzierung können wieder beantragt werden. Anträge können so lange gestellt werden, bis der Fördertopf aufgebraucht ist. Es lohnt sich, schnell zu sein und bei der Badsanierung von 10% Zuschuss, maximal 2.500 € zu profitieren. Nutzen Sie den Fördergeldservice Badsanierung von febis! Förderberater übernehmen die komplette Abwicklung der Förderanträge – inkl. der erforderlichen Nachweise zur Auszahlung.

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Einmalzahlungen für Rehakliniken wegen gestiegener Energiekosten

Rehakliniken erhalten einen Zuschuss aus dem "Hilfsfonds für soziale Dienstleister" des Bundes, um die gestiegenen Energiekosten zu stemmen. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt dieser Fonds eine Ergänzung zur Einmalzahlung im Dezember dar. Auf Antrag wird ein einmaliger Zuschuss zu den Energiekosten (Gas, Fernwärme, andere Brennstoffe und Strom) in den Jahren 2022 und 2021 gezahlt

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