Für das Lebensrecht ungeborener Menschen in Deutschland ist das ein schwarzer Tag. Mit der Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen wird ein essenzieller Baustein im Schutzkonzept für das ungeborene Leben geschliffen. Wie der Schutz des ungeborenen Lebens nicht beeinträchtigt werden soll, wenn die Werbung dafür erlaubt wird, bleibt das Geheimnis von Bundesjustizminister Marco Buschmann, ebenso wie seine steile Behauptung, diejenigen, die eine bestimmte Dienstleistung anbieten, würden hierüber auch die objektivste und sachlichste Information anbieten. Ganz deutlich wird dies, wenn man sich die Informationen anschaut, die Deutschlands bekannteste Abtreibungsärztin Kristina Hänel auf ihrer Website zur Verfügung gestellt hat und in denen sie mit keiner Silbe von einem ungeborenen Menschen redet, sondern ausschließlich von Schwangerschaftsgewebe. Das ist medizinisch und wissenschaftlich völlig falsch, suggeriert aber, es gehe hier überhaupt nicht um ein menschliches Leben, sondern lediglich um ein paar Zellen. Damit wird ihre eigene Handlung, nämlich die Tötung dieses menschlichen Lebens, in ein völlig anderes, sehr viel positiveres Licht gerückt. Von Risiken und Nebenwirkungen ist in diesem Infoblatt überhaupt nicht die Rede. Wie Werbung für Abtreibungen aussehen kann, macht auch Christian Fiala, Österreichs bekanntester Abtreibungsarzt, mit seinen Hinweisen in der Wiener U-Bahn deutlich. Auf Plakaten ist dort zu lesen: „Es kann jeder Frau passieren, dass sie ungewollt schwanger wird. Wir sind aber nicht verpflichtet uns dafür zu schämen.“ Darunter werden die Kontaktdaten der Abtreibungspraxis genannt. Die Botschaft ist klar: „Du musst dich nicht schämen, dass du ungewollt schwanger geworden bist. Du musst dich nur schämen, wenn du das Kind auch bekommst. Das lässt sich aber verhindern.“ Mag sein, dass es Buschmann gelingt, dass in Deutschland nicht in gleicher Weise für Abtreibungen geworben werden darf. Eins steht jedoch fest: eine Tat, für die geworben werden darf – und nur die Werbung dafür wird vom § 219a verboten, nicht jedoch die Information darüber – kann schlechterdings keine Straftat sein. Eine Aufhebung des § 218 ist also die eine logische Konsequenz. Die zweite unmittelbare Folge ist die weitere Verharmlosung der Tötung ungeborenen Lebens, die hier von staatlicher Seite vorgenommen wird und damit den Menschen suggeriert: Es ist völlig in Ordnung, wenn Du abtreibst. Es spricht nichts dagegen, das ungeborene Kind zu töten, man darf sogar für diese Handlung werben. Man stelle sich vor, es ginge hier nicht um ungeborene Kinder, sondern um den Klimawandel – und Minister Buschmann hätte formuliert: „Es ist völlig in Ordnung, für einen höheren CO2 Ausstoß zu werben. Das ändert nichts am Klimaschutz.“ Der Aufschrei weiter Bevölkerungsteile wäre ihm sicher gewesen.
ALfA: Werbung für Abtreibung ist Werbung für Tötung
Kaminski: Lebensschutz muss mehr als eine hohle Phrase sein
Für das Lebensrecht ungeborener Menschen in Deutschland ist das ein schwarzer Tag. Mit der Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen wird ein essenzieller Baustein im Schutzkonzept für das ungeborene Leben geschliffen. Wie der Schutz des ungeborenen Lebens nicht beeinträchtigt werden soll, wenn die Werbung dafür erlaubt wird, bleibt das Geheimnis von Bundesjustizminister Marco Buschmann, ebenso wie seine steile Behauptung, diejenigen, die eine bestimmte Dienstleistung anbieten, würden hierüber auch die objektivste und sachlichste Information anbieten. Ganz deutlich wird dies, wenn man sich die Informationen anschaut, die Deutschlands bekannteste Abtreibungsärztin Kristina Hänel auf ihrer Website zur Verfügung gestellt hat und in denen sie mit keiner Silbe von einem ungeborenen Menschen redet, sondern ausschließlich von Schwangerschaftsgewebe. Das ist medizinisch und wissenschaftlich völlig falsch, suggeriert aber, es gehe hier überhaupt nicht um ein menschliches Leben, sondern lediglich um ein paar Zellen. Damit wird ihre eigene Handlung, nämlich die Tötung dieses menschlichen Lebens, in ein völlig anderes, sehr viel positiveres Licht gerückt. Von Risiken und Nebenwirkungen ist in diesem Infoblatt überhaupt nicht die Rede. Wie Werbung für Abtreibungen aussehen kann, macht auch Christian Fiala, Österreichs bekanntester Abtreibungsarzt, mit seinen Hinweisen in der Wiener U-Bahn deutlich. Auf Plakaten ist dort zu lesen: „Es kann jeder Frau passieren, dass sie ungewollt schwanger wird. Wir sind aber nicht verpflichtet uns dafür zu schämen.“ Darunter werden die Kontaktdaten der Abtreibungspraxis genannt. Die Botschaft ist klar: „Du musst dich nicht schämen, dass du ungewollt schwanger geworden bist. Du musst dich nur schämen, wenn du das Kind auch bekommst. Das lässt sich aber verhindern.“ Mag sein, dass es Buschmann gelingt, dass in Deutschland nicht in gleicher Weise für Abtreibungen geworben werden darf. Eins steht jedoch fest: eine Tat, für die geworben werden darf – und nur die Werbung dafür wird vom § 219a verboten, nicht jedoch die Information darüber – kann schlechterdings keine Straftat sein. Eine Aufhebung des § 218 ist also die eine logische Konsequenz. Die zweite unmittelbare Folge ist die weitere Verharmlosung der Tötung ungeborenen Lebens, die hier von staatlicher Seite vorgenommen wird und damit den Menschen suggeriert: Es ist völlig in Ordnung, wenn Du abtreibst. Es spricht nichts dagegen, das ungeborene Kind zu töten, man darf sogar für diese Handlung werben. Man stelle sich vor, es ginge hier nicht um ungeborene Kinder, sondern um den Klimawandel – und Minister Buschmann hätte formuliert: „Es ist völlig in Ordnung, für einen höheren CO2 Ausstoß zu werben. Das ändert nichts am Klimaschutz.“ Der Aufschrei weiter Bevölkerungsteile wäre ihm sicher gewesen.