Die Kunden müssen vor schädlichen Bakterien und verdorbenen Lebensmitteln geschützt werden.
Deshalb gilt für die Mitarbeiter an Imbiss-Ständen ein hohes Maß an persönlicher Sauberkeit.
Der Verkaufsstand sollte einen festen, sauberen Boden und Schutz vor Sonneneinstrahlung und hohen Temperaturen aufweisen. Darüber hinaus sind vorgeschriebene Kühltemperaturen einzuhalten: So sollten etwa rohes Fleisch und angemachte Salate, Cremes und Soßen bei maximal +7°C, rohes Geflügel und Hackfleisch bei höchstens +4°C in geeigneten Behältnissen gelagert werden. Können kühlpflichtige Speisen nicht gekühlt angeboten werden, sollten sie nach ca. 1,5 Stunden entsorgt werden.
Eindringlich warnen die Fachleute der B-A-D vor den Gefahren einer leichtsinnigen Lagerung, bei der nicht auf die strikte Trennung von rohen und verzehrfertigen Lebensmitteln wie rohes Grillgut und fertigen Salaten, die sich gegenseitig nachteilig beeinflussen können, geachtet wird.
Und da der Gast nicht nur sehen möchte, was er zu sich nimmt, sondern auch den Inhalt kennen will, sieht der Gesetzgeber die Deklarierung verwendeter zulässiger Zusatzstoffe vor. Dazu gehören z.B. Farbstoffe, Konservierungsstoffe, und Süßungsmittel. So muss bei der Bratwurst erkennbar sein, ob Phosphate enthalten sind.