Bayer hatte sich im Nutzendossier auf Ranibizumab als zweckmäßige Vergleichstherapie festgelegt, weil ausschließlich dieser Wirkstoff bei der vorliegenden Indikation die Bedingungen einer zweckmäßigen Vergleichstherapie erfüllt.
Da bislang in der Indikation DMÖ keine direkten Vergleichsstudien der beiden Wirkstoffe vorliegen, erfolgte ein indirekter Vergleich über je zwei randomisierte und kontrollierte Zulassungsstudien mit EYLEA® und Ranibizumab. Im Rahmen des indirekten Vergleiches zeigten sich hinsichtlich der Verbesserung der Sehschärfe statistisch signifikante Vorteile für die Behandlung mit EYLEA® gegenüber der Behandlung mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie Ranibizumab. Insgesamt legte Bayer im eingereichten Nutzendossier Hinweise auf einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen für EYLEA® vor.
Der G-BA hatte das IQWiG im Rahmen des AMNOG-Verfahrens beauftragt, den Zusatznutzen von EYLEA® bei der Therapie einer Visusbeeinträchtigung aufgrund eines diabetischen Makulaödems zu bewerten. Neben dem IQWiG-Gutachten berücksichtigt der G-BA in seiner endgültigen Entscheidung auch zusätzliche Stellungnahmen von Experten sowie dem jeweiligen Arzneimittelhersteller.
Bayer wird die Möglichkeit zur Stellungnahme beim G-BA nutzen und dem G-BA die Argumente für einen Zusatznutzen von EYLEA® bei der Therapie einer Visusbeeinträchtigung aufgrund eines diabetischen Makulaödems in diesem Rahmen erneut darlegen.
Die endgültige Beschlussfassung des G-BA wird für März 2015 erwartet.
Für Bayer steht das Patientenwohl an erster Stelle. Bayer ist überzeugt vom patientenrelevanten Nutzen der Therapie mit EYLEA® bei der Indikation Visusbeeinträchtigung aufgrund eines diabetischen Makulaödems. Wirksamkeit und Sicherheit von EYLEA® wurden in den Zulassungsstudien bereits belegt.
EYLEA® ist seit August 2014 in der Europäischen Union für die Behandlung des diabetischen Makulaödems (DMÖ) zugelassen. EYLEA® ist außerdem zur Therapie von Erwachsenen mit neovaskulärer (feuchter) altersabhängiger Makuladegeneration (AMD) und zur Behandlung von Erwachsenen mit einer Visusbeeinträchtigung aufgrund eines Makulaödems infolge eines retinalen Zentralvenenverschlusses (ZVV) zugelassen.
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