In ihren Jahresabschlüssen 2011 und 2012 hat die HAW Hamburg insgesamt 6,6 Mio. Euro als Rückstellungen für Mehrlehre gebucht, die Professorinnen und Professoren zum Beispiel aufgrund von vakanten Stellen und Mehrbedarfen zu ihrer gesetzlichen Verpflichtung zusätzlich geleistet haben. Dieser Bedarf bestand und besteht aufgrund der doppelten Abiturjahrgänge, dem Wegfall der Wehrpflicht und der Verpflichtungen aus dem Hochschulpakt 2020. Der Rechnungshof bezeichnet diese Rückstellungen nun als "unzulässig", da keine rechtliche Verpflichtung zum Ausgleich von Mehrlehre bestehe. Da die Jahresüberschüsse der HAW Hamburg 2011 und 2012 sonst um insgesamt 6,6 Mio. Euro positiver ausgefallen wären, habe sich die Hochschule mit den angegebenen Rückstellungen "künstlich arm gerechnet" und "rund 50 Mio. Euro an liquiden Mitteln auf der hohen Kante", so der Wortlaut in der heutigen Pressemeldung vom Landesrechnungshof.
Die HAW Hamburg zeigt sich sehr erstaunt über die wenig nachvollziehbare Darstellung des Rechnungshofes und ihre Form, die Vermengung von "Liquidität" und "Überschüssen", aber insbesondere über die unberechtigten Vorwürfe. Sie weist den Vorwurf der zielgerichteten "Armrechnung" als völlig haltlos zurück. Die HAW Hamburg erstellt ihre Jahresabschlüsse nach Maßgabe des Handelsrechts sowie der Bilanzierungsrichtlinie der Hamburger Hochschulen. Hiernach haben die Hochschulen bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen auch Rückstellungen zu bilden. Sie erfassen am Bilanzstichtag bereits erkennbare monetäre Risiken, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf die Hochschule zukommen werden.
Die Angabe dieser Rückstellungen in den Jahresabschlüssen der HAW Hamburg trägt den Ansprüchen von Professorinnen und Professoren Rechnung, die sich aufgrund der Mehrlehre gegenüber der Hochschule ergeben und macht sie insbesondere für die Bürgerschaft transparent. Die Hochschule erfüllt damit auch Forderungen nach ordnungsgemäßer Aufstellung von Jahresabschlüssen, die von unabhängigen Wirtschaftsprüfern testiert werden. Rechnungshöfe anderer Länder wie Niedersachsen sind ausdrücklich der Ansicht, dass Zeitguthaben der Professorinnen und Professoren in den Bilanzen als Rückstellungen auszuweisen sind, da es sich sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich um Verbindlichkeiten der Hochschule handelt.
Bernd Klöver, Kanzler der HAW Hamburg, äußert sich dazu: "Diese einseitige Darstellung des Rechnungshofes hilft uns nicht weiter bei der laufenden Diskussion, wie wir mit der Mehrlehre unserer Professorinnen und Professoren umgehen. Deren Hauptaufgabe ist nun einmal die Lehre. Die mit der Mehrlehre verbundenen finanziellen Risiken für die Hochschule - und damit auch für die FHH - müssen wir umfassend, vollständig und korrekt darstellen. Ich denke, es kann nicht im Interesse des Rechnungshofes und der Hansestadt sein, dass wir unsere Professorinnen und Professoren in dieser Weise ausbeuten und bestehende Risiken verschweigen."