Wer die Farbe „rot“ an der Ampel sieht, bleibt in der Regel erstmal stehen. Darauf setzt auch die Hygieneampel, auch Kontrollbarometer genannt. Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen seine ca. 150.000 Betriebe dazu verpflichtet und ging mit Gesetz und Pilotprojekten voran. Jeder Gastwirt soll nach dem im Februar 2017 verabschiedeten Gesetz die Ergebnisse seiner amtlichen Kontrollen in seinem Lokal aushängen bzw. auf seiner Homepage veröffentlichen.
Hygiene als Farbsignal
Es ist ein Farbstreifen mit Verlauf von grün über gelb nach rot, auf dem ein Pfeil den gegenwärtigen Stand der Hygiene in Form eines Punktewertes für den Gastronomiebetrieb anzeigt. Die Ampel stellt sich auf „Rot“, wenn der Gastwirt im Verlaufe der Hygieneprüfung 55 oder mehr Minuspunkte bekommt. Unter 37 Punkten bleibt die Ampel grün und im Bereich dazwischen zeigt sie gelb.
„Grün“ bedeutet, dass alle Anforderungen erfüllt sind oder nur wenige geringfügige Mängel bestehen. „Gelb“ heißt: Die Anforderungen sind teilweise nicht erfüllt. „Rot“ signalisiert, dass Hygiene-anforderungen nur unzureichend erfüllt sind bzw. mehrere schwerwiegende Mängel bestehen. „Rot“ heißt aber auch, dass der Betrieb aktuell noch geöffnet haben darf. Sonst hätten ihn die Behörden gleich geschlossen.
Konsequenzen für Gastwirte
Die Verpflichtung zum Aushang solcher Ergebnisse an der eigenen Tür tritt nach einer Übergangsfrist von 36 Monaten in Kraft. Bei gutem Abschneiden kann der Gastwirt freiwillig schon vorher veröffentlichen. Da aber eine solche Pflicht zur Transparenz für den Gastwirt Nachteile und Risiken mit sich bringt, bevorzugen viele Gastwirte und auch die Branchenverbände den freiwilligen Ansatz, nicht aber eine gesetzliche Pflicht. Denn schlechte Kontrollergebnisse können Umsatzeinbußen verursachen. Ist die Ampel auf Rot, fürchten Gastronomen das Aus für den Betrieb. Auch dann, wenn der Betrieb die festgestellten Hygienemängel bereits beseitigt hat. Zudem entstehen Zusatzkosten, wenn der Gastwirt eine zweite Kontrolle beantragt, um hygienische Verbesserungen nachzuweisen.
Für und Wider
„Die Hygieneampel ändert die bestehenden Hygieneanforderungen nicht. Verbraucher sind heute schon vor unhaltbaren Hygieneverhältnissen im Gastgewerbe gesetzlich geschützt“, sagt Dr. Andreas Daxenberger, Lebensmittelexperte des TÜV SÜD. Die Ampel schafft aber die Verpflichtung des Gastwirtes zur Veröffentlichung der amtlichen Prüfergebnisse. Für die Befürworter ist sie deshalb ein Schritt zu mehr Transparenz im Gastgewerbe, die von vielen Verbrauchern gewünscht wird. Die Kritiker der Ampel haben Bedenken, weil die Prüfergebnisse auch eine Momentaufnahme sein können. Kann der Gastwirt die Hygieneprobleme schnell beseitigen, aber eine neue amtliche Prüfung nicht schnell genug durchgeführt werden, würden die veröffentlichten Prüfergebnisse nicht mehr der Realität entsprechen. Hierin und in einer möglicherweise mangelnden Verhältnismäßigkeit zwischen den befürchtet drastischen Auswirkungen der Hygieneampel und den festgestellten Mängeln sehen die Kritiker einen Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit.